1 Bezeichnung
Der Swiss Security Awareness Roundtable (SSART) ist eine Gruppe von interessierten, branchenunabhängigen Firmenvertretern (mit Sitz in der Schweiz), welche sich mit dem Bereich Information Security Awareness auseinandersetzen.
2 Zweck
Der Swiss Security Awareness Roundtable soll eine Plattform zum Austausch von Erfahrungen, Ideen, Methoden und Trends im Bereich Awareness und Sensibilisierung zur Verfügung stellen. SSART basiert darauf, dass die Mitglieder ihre Erfahrungen an andere Firmen weitergeben und von den Erfahrungen anderer Firmen profitieren.
3 Mitgliedschaft
Interessierte können von den Mitgliedern auf Empfehlung aufgenommen oder ausgeschlossen werden. Alle Mitglieder müssen eine aktive Unterstützung leisten und sind verpflichtet, sich an die definierten Regeln zu halten. Dabei wird ein unkomplizierter, kameradschaftlicher Umgang in einem begrenzten Kreis von engagierten Personen praktiziert.
Mitglieder, die sich länger als ein Jahr nicht einbringen, werden nicht mehr aktiv zu weiteren SSART-Treffen eingeladen und von der Mitgliederliste gelöscht. Ein Wiedereintritt ist möglich.
4 Organisation
Ein halbtägiger Anlass mit aktuellen Themen soll zwei Mal pro Jahr durch ein Mitglied organisiert werden. Dabei sollen alle Mitglieder rotierend diese Rolle wahrnehmen. Zur Durchführung eines Roundtables gehören die folgenden Aufgaben:
- Räumlichkeit zur Verfügung stellen
- Einladung und Agenda versenden
- Durchführung, Moderation und Präsentation eines SSART
- Einladung eines externen Redners, Providers, Präsentators – wenn gewünscht
- Versenden der präsentierten Unterlagen.
5 Rahmenbedingungen
Sämtliche Informationen, welche innerhalb von SSART in mündlicher oder schriftlicher Form ausgetauscht werden, sind mit strenger Verschwiegenheit zu behandeln. Die Pflicht zur Verschwiegenheit endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem SSART. Es sollen ausser der Teilnahme und einem vertretbaren Vorbereitungsaufwand als Gastgeber keine zusätzlichen Aufwendungen generiert werden. Um einen neutralen Erfahrungsaustausch sicherstellen zu können, sollen keine Produkt- oder Dienstleistungsanbieter als Mitglieder fungieren. Diese Regeln sind von allen Mitgliedern verbindlich einzuhalten und Änderungen können nur durch einen Mehrheitsbeschluss an einem Anlass bewirkt werden.
St. Gallen, 14. Juni 2019, PR